Trinkwasserverordnung

 

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Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 ist die Umsetzung der Richtlinie 98831EG des Rates über die “Qualitat von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 3. November 1996 erfolgt. Gesetzliche Grundlage ist das lnfektionsschutzgesetz (lfSG), das am 01.01.2001 in Kraft getreten ist.

Gemeinsam mit der neuen Gesetzgebung zur Gewährleistung und Produkthaftung stellt die neue Trinkwasserverordnung neue Anforderungen an die Trinkwasserinstallation in Gebäuden und an deren Betreiber.

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt für mehr Schutz für Verbraucher.

Um die volle Tragweite der Veränderungen in der Gesetzgebung und die Auswirkungen für Sanitärinstallateure und Kunden nachvollziehen zu können, bedarf es einer genauen Betrachtung der einzelnen Änderungen - vor allem im Zusammenhang mit der Legionellen-Problematik.


Die Wasserwerke sorgen dafür, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung in bakteriologischer und toxikologischer Hinsicht bis zur Ubergabe beim Verbraucher vollständig eingehalten sind. Probleme können jedoch nach der Ubergabe im Hausinstallationssystem entstehen.

Konkret fordert der §4 Abs. 1 “Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein“. Der §6 Abs. 1 definiert, dass die Qualität an jeder Zapfstelle, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dient, einzuhalten ist.

D.h. alle Probleme die im Hausinstallationssystem z.B. durch falsche Werkstoffwahl, ungeeignete Wassertemperaturen (sowohl im Kaltwasser- als auch im Warmwasserbereich), lange Stagnationszeiten, Inkrustationen und Schlammbildung in Leitungssystemen und Speichern, sowie nicht zuletzt durch ungenügende Wartung und Instandhaltung entstehen, werden in die gesetzliche Betrachung miteingezogen. (4 Einhaltung der allgemein nnerkannten Regeln der Technik.)

Dabei ist zu beachten, dass die neuen TrinkwV nicht nur Trinkwasser im Sinne Wasser zum “Trinken“, sondern “Wasser für den menschlichen Gebrauch“, also auch Duschwasser usw. mit einbezieht.

Die neue TrinkwV regelt Verantwortlichkeiten - für Planer, Sanitärinstallateure und Betreiber!

Die TrinkwV beschränkt sich nicht nur auf die Definition von Qualität und Anforderungen an das Trinkwasser. Sie regelt auch ganz klar die Verantwortlichkeiten und macht damit eine enge Zusammenarbeit von Planer, Hersteller und Betreiber einer Trinkwasseranlage erforderlich.

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§4 besagt: “Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers vermieden wird; zu diesem Zweck ist die Anlage fachgerecht von geschulten Personenzu errichten, zu warten und instand zu halten...“

§4 Abs. 2 hat einen eindeutigen Verbotscharakter “Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen (~5 und §6) nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.

ACHTUNG! Die Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist gern. §24 Abs. 1 in Verbindung rnit §75 Abs. 2 und 4 des Infektionsschutzgesetzes strafbar.

Trinkwasseranlagen müssen nach dem Stand der Technik geplant, ausgeführt, betrieben und betreut werden. Dazu sind für Planer, Installateure un Betreiber in DVGW-Arbeitsblättern, DIN-Normen und VDI-Richtlinien betriebstechnische, bautechnische und verfahrenstechnische Maßnahmen angegeben, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die Richtlinie VDI 6023 fasst beispielsweise nahezu alle Vorschriften zusammen, die bei hygienebewusster Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen zu berücksichtigen
sind. Maßnahmen zur Vermindungen des Legionellenwachsturns in Leitungs- und Trinkwassererwärmunganlagen sind in den DVGW Arbeitsblättern W 551, W 552 und W 553 geregelt, Insbesondere sind im DVGW Arbeitsblatt W552 Grenzwerte oder Orientierungswerte von Legionellen-Konzentrationen im Wasser festgelegt und Sanierungsmaßnahmen beschrieben.

 

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